• Ein Dachträger-Werbesystem ist eintragungsfrei und muss nicht gemeldet werden.
  • Der Einsatz ist bis 100 km/h im öffentlichen  Verkehr zuässig.
  • Die Nutzung oder der Kauf eines Dachträger Werbesystems ist voll steuerlich als Werbeausgabe absetzbar.
  • Ein gemietetes Dachträger Werbesystem darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht weitervermietet werden.
  • Eine Nutzung über 100 km/h ist ausdrücklich untersagt.
  • Ein Umbau, ein Anbau von Teilen jeder Art hat den Verlust der Zulassung im österr. Straßenverkehr zur Folge.