- Ein Dachträger-Werbesystem ist eintragungsfrei und muss nicht gemeldet werden.
- Der Einsatz ist bis 100 km/h im öffentlichen Verkehr zuässig.
- Die Nutzung oder der Kauf eines Dachträger Werbesystems ist voll steuerlich als Werbeausgabe absetzbar.
- Ein gemietetes Dachträger Werbesystem darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht weitervermietet werden.
- Eine Nutzung über 100 km/h ist ausdrücklich untersagt.
- Ein Umbau, ein Anbau von Teilen jeder Art hat den Verlust der Zulassung im österr. Straßenverkehr zur Folge.
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